Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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News



Personal, Arbeit und Soziales

Durch eine bereits in Kraft getretene Änderung im Umsatzsteuerrecht sind Dienstwagen für Mitarbeiter mit Wohnsitz im Ausland jetzt mit mehr steuerlichem Verwaltungsaufwand verbunden.
Nachdem die notwendigen Gesetzesänderungen nun verspätet in Kraft getreten sind, hat das Bundesfinanzministerium das ELStAM-Einführungsschreiben in der Endfassung veröffentlicht.
Im Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz sind verschiedene Änderungen enthalten, die in erster Linie Verwaltungsprozesse ändern oder für die Steuerzahler nur zu minimalen Anpassungen führen.
Nach mehreren Anläufen ist das Jahressteuergesetz 2013 mit zahlreichen Änderungen im Steuerrecht jetzt als Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten.
Mit dem kommenden Jahreswechsel wird das steuerliche Reisekostenrecht in einigen Punkten vereinfacht und an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst.
Auf das neueste Jahrhunderthochwasser haben der Fiskus, die Krankenkassen und andere Institutionen mit zahlreichen Hilfsmaßnahmen und Erleichterungen für die Betroffenen reagiert.
Das Finanzamt darf Mitarbeiterrabatte bei Lieferanten nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen als steuerpflichtigen Arbeitslohn werten.
Bei der Lohnsteuerpauschalierung können Arbeitgeber für die Berechnung der Kirchensteuer zwischen einem Einzelnachweis und einer Vereinfachungsregelung wählen.
Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter angewiesen, ein unangenehmes Urteil des Bundesfinanzhofs zur Steuerfreiheit von Zusatzleistungen zum Arbeitslohn nicht anzuwenden.
Ein neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums erklärt, wie die Kostenbeteiligung eines Mitarbeiters für die Privatnutzung des Dienstwagens steuerlich zu behandeln ist.

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