Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Personal, Arbeit und Soziales

Ein Arbeitgeber kann von seinen Mitarbeitern unter gewissen Umständen keinen Schadensersatz für einen entgangenen Auftragsgewinn einfordern.
Die Gehaltsabrechnung für einen Arbeitnehmer ist kein Schuldanerkenntnis des Arbeitgebers über den geschuldeten Arbeitslohn.
Die 400-Euro-Grenze für geringfügige Beschäftigungen kann auf diverse Weise aufgestockt werden, ohne die Pauschalierung zu gefährden.
Die steuerfreie Freigrenze für Sachbezüge kann nicht für eine betriebliche Direktversicherung genutzt werden.
Ab dem 1. Juli 2003 müssen Arbeitnehmer sich unverzüglich beim Arbeitsamt melden, nachdem sie ihre Kündigung erhalten haben - ein Umstand, auf den der Arbeitgeber hinweisen muss.
Einem Arbeitnehmer, dem infolge des Führerscheinentzuges wegen alkoholisierten Fahrens gekündigt wird, steht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld zu.
Die Inanspruchnahme eines Erziehungsurlaubs darf sich nicht negativ auf die Abfindung durch einen Sozialplan auswirken, der auch die Beschäftigungsdauer berücksichtigt.
Leistungen eines Arbeitgebers zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für den Arbeitnehmer sind nicht Bestandteil des Arbeitslohnes.
Mit dem Erreichen des Rentenalters und ohne entsprechende Vereinbarung endet ein Arbeitsverhältnis nicht von selbst.
Mit dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz II") zum 1. April 2003 werden die Minijobs neu geregelt.

Newsletter abonnieren!