Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



GmbH-Ratgeber

Wer nur mittelbar an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist, kann statt des normalen Steuersatzes die Abgeltungsteuer für Kapitalerträge aus der Gesellschaft beanspruchen.
Nach der Reduzierung des Geschäftsführergehalts während des Wirtschaftsjahres ist bei der Prüfung einer möglichen Überversorgung das tatsächliche Jahresgehalt maßgebend.
Bürgschaftsverluste eines GmbH-Geschäftsführers können auch bei einer nur mittelbaren Beteiligung an der GmbH mit dem Gesellschaftsverhältnis zusammenhängen.
Verluste eines GmbH-Geschäftsführers aus einer Bürgschaft für die GmbH können Webungskosten eines Arbeitnehmers sein, wenn keine oder nur eine sehr geringe Beteiligung an der Gesellschaft besteht.
Der Antrag auf die Anwendung des Teileinkünfteverfahrens statt der Abgeltungsteuer auf Beteiligungserträge muss spätestens mit der Abgabe der Einkommensteuer gestellt werden.
Auch wenn das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers unter der Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro monatlich liegt, kann es nicht mit 20 % pauschal versteuert werden.
Hängt die Höhe der zugesagten Pension vom Gehalt ab, dann muss auch eine indirekte Pensionserhöhung durch eine erhebliche Gehaltserhöhung noch erdienbar sein.
Am 6. November 2015 ist das Steueränderungsgesetz 2015 in Kraft getreten, das Bundestag und Bundesrat im Herbst verabschiedet hatten. Mit dem Gesetz werden vor allem Änderungswünsche der Länder umgesetzt, für die im letzten Jahr keine Zeit mehr war.
Seit Ende August lässt die Finanzverwaltung nicht mehr die Bildung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft zu, wenn an der Kapitalgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung besteht.
Ohne eine klare, im Voraus getroffene Vereinbarung über die Handhabung solcher Zahlungen sind Kundenzahlungen auf das Privatkonto eines Gesellschafters eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Newsletter abonnieren!