Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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News



GmbH-Ratgeber

Ein Gewinnabführungsvertrag darf aus wichtigem Grund vorzeitig kündbar sein, aber dass er seinen Zweck erfüllt hat, gilt nicht als wichtiger Kündigungsgrund.
Das Finanzgericht Münster sieht keinen Grund, warum der Ausschluss von Gesellschafterdarlehen von der Abgeltungsteuer verfassungswidrig sein sollte.
Eine Geschäftsverteilung befreit einen Geschäftsführer nicht davon, die Tätigkeit seiner Mitgeschäftsführer im Auge zu behalten, wenn er einer Haftung entgehen will.
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat sich zu verschiedenen Aspekten der Organschaftsreform zu Beginn des Jahres geäußert.
Das Bundesfinanzministerium hat sich zu den steuerlichen Folgen der Löschung einer britischen Limited aus dem britischen Handelsregister geäußert.
Verzichtet ein Gesellschafter auf einen Teil der vereinbarten Pachtzahlungen, unterliegen die Ausgaben für den Pachtgegenstand nur dann dem Teilabzugsverbot, wenn der Verzicht durch die Gesellschafterstellung veranlasst ist.
Wenn bereits das Darlehen selbst zu einer verdeckten Gewinnausschüttung geführt hat, können unterbliebene Zinszahlungen nicht erneut eine verdeckte Gewinnausschüttung auslösen.
Das Bundesfinanzministerium hat jetzt zu einem Urteil des Bundesfinanzhofs über Pensionsrückstellungen aus gewinnabhängigen Vergütungen Stellung genommen.
Auch wenn die Tantieme ordnungsgemäß vereinbart ist, kann sie zur verdeckten Gewinnausschüttung werden, falls die Vereinbarung unklare Regelungen über die Höhe der Tantieme enthält.
In mehreren Urteilen hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zur 1 %-Regelung korrigiert und präzisiert.

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