Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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News



Umsatzsteuer

Die rückwirkenden Änderung der Steuerschuldnerschaft auf Bauleistungen bleibt umstritten. Auch bei der Aussetzung der Vollziehung entscheiden die Finanzgerichte uneinheitlich.
Ein Finanzgericht hat ernstliche Zweifel daran, dass die rückwirkende Änderung der Besteuerung von Bauleistungen verfassungsgemäß ist und daher einem Bauunternehmer die Aussetzung der Vollziehung gewährt.
Ästhetische Operationen und Behandlungen sind nur dann umsatzsteuerfrei, wenn sie aufgrund einer Gesundheitsstörung notwendig sind.
Eine UStIdNr kann jeder Unternehmer kostenfrei beantragen. Trotzdem gibt es immer wieder Angebote für eine recht teure Registrierung einer UStIdNr., vor denen die Finanzverwaltung aber warnt.
Das Bundesfinanzministerium stellt klar, welche Ortsregelung bei der Überlassung von Räumen und Veranstaltungsequipment für einen Kongress zur Anwendung kommt.
Für ein Insolvenzverfahren, das neben privaten auch betriebliche Verbindlichkeiten umfasst, ist ein anteiliger Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Insolvenzverwalters möglich.
Eine Verfügung der Finanzverwaltung erklärt die umsatzsteuerliche Behandlung der verschiedenen Vertragsformen für die Überlassung von Flüchtlingsunterkünften an die öffentliche Hand.
Der Bundesrat verlangt in seiner Stellungnahme zum inoffiziellen Jahressteuergesetz 2016 viele Ergänzungen und Korrekturen zum bisherigen Gesetzesentwurf.
Nur weil der Europäische Gerichtshof die Möglichkeit eines Nichtunternehmers in einer Umsatzsteuerorganschaft nicht ausgeschlossen hat, folgt daraus noch kein Rechtsanspruch.
Ab 2015 müssen Vorratsgesellschaften und übernommene Firmenmäntel zwei Jahre lang monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben.

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