Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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News



Umsatzsteuer

Datenübermittlungen ohne Zertifikat akzeptiert die Finanzverwaltung nur noch bis zum 31. August 2013.
Wenn die Beherbergung von Arbeitnehmern nur kurzfristig angelegt ist, fällt auf den geldwerten Vorteil oder das Entgelt zusätzlich Umsatzsteuer an, meint das Finanzgericht Baden-Württemberg.
Das Bundesfinanzministerium hat jetzt erläutert, welchen Steuersatz Imbissbuden, Restaurants und Caterer auf zubereitete Speisen anwenden müssen.
Widerspricht der Gutschriftempfänger einer Gutschrift, dann berechtigt die Gutschrift nicht mehr zum Vorsteuerabzug.
Auf die massive Kritik an der Gelangensbestätigung hat die Finanzverwaltung mit deutlichen Erleichterungen reagiert, die der Bundesrat jetzt abgesegnet hat.
Die Finanzverwaltung warnt vor unseriösen Angeboten zur kostenpflichtigen Registrierung, Erfassung und Veröffentlichung einer UStIdNr.
Während Schadensersatz- und Entschädigungszahlungen umsatzsteuerfrei sind, gilt das für eine Abstandszahlung nicht automatisch.
Gutschriften müssen künftig zwingend als solche gekennzeichnet sein, damit der Vorsteuerabzug erhalten bleibt.
Nach dem Scheitern des ursprünglichen Gesetzentwurfs gibt es jetzt zwei neue Gesetzentwürfe für ein mögliches Jahressteuergesetz 2013.
Solange sie nicht ärztlich verordnet sind, sind Yogakurse keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung.

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