Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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News



Umsatzsteuer

Die Bundesregierung bereitet ein zweites großes Steuergesetz vor, das vor allem EU-rechtliche Vorgaben umsetzen soll.
Die neue Koalition aus CDU, CSU und FDP plant umfangreiche Änderungen im Steuerrecht.
Das Bundesfinanzministerium erläutert die Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen an Leistungsempfänger, die selbst Bauleistungen erbringen.
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz setzt die neue Regierungskoalition ihr steuerliches Sofortprogramm um.
Das Bundesfinanzministerium äußert sich zu Fragen im Zusammenhang mit den Änderungen beim Ort einer Dienstleistung.
Einnahmen-Überschuss-Rechner können die Umsatzsteuervorauszahlung auch 2009 und 2010 nicht als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe behandeln, weil sich deren Fälligkeit am 10. Januar wegen des Wochenendes verschiebt.
Anders als Schriftsteller haben Übersetzer nicht die Möglichkeit, eine Vorsteuerpauschalierung in Anspruch zu nehmen.
Für Werklieferungen und Leistungen eines ausländischen Unternehmers gilt ab 2010 eine erweiterte Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.
Die Pflicht zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen gilt ab 2010 auch für innergemeinschaftliche Dienstleistungen.
Existenzgründer können in einer Rechnung auch ein vorläufiges Aktenzeichen als Steuernummer angeben, wenn sie vom Finanzamt noch keine endgültige Steuernummer zugewiesen bekommen haben.

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