Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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News



Umsatzsteuer

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs führt möglicherweise zur Umsatzsteuerpflicht für die Mitgliedsbeiträge von Vereinen.
Die Abschaffung des Vorsteuerabzugs aus den Reisekostenpauschalen kommt jetzt in einem Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof auf den Prüfstand.
Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen können noch für bis zum 31. Mai 2005 endende Zeiträume in Papierform abgegeben werden.
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass die Einschränkung des Vorsteuerabzugs für Bewirtungskosten nicht mit EU-Recht vereinbar ist.
Die Finanzverwaltung macht Unternehmer für nicht gezahlte Umsatzsteuer haftbar, wenn sie die Lieferung an einen ausländischen Scheinunternehmer als steuerfrei behandeln.
Zwar zahlen Spediteure für die Autobahnmaut selbst keine Umsatzsteuer, in ihren Rechnungen müssen sie aber auch die Maut der Umsatzsteuer unterwerfen.
Ab 2005 müssen die Lohnsteuerdaten und Umsatzsteuervoranmeldungen auf elektronischem Weg an das Finanzamt übertragen werden.
Das EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz, das am 15. Dezember 2004 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, führt zu einigen Veränderungen bei der Umsatzsteuer.
Die Sonderregelung bei der Ist-Versteuerung für die neuen Bundesländer wurde um zwei Jahre bis Ende 2006 verlängert.
Der Vorsteuerabzug ist erst in dem Voranmeldungszeitraum möglich, in dem die entsprechende Rechnung eingegangen ist.

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