Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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News



Selbständige und Unternehmer

Unter bestimmten Umständen kann sich ein Appartment im eigenen Haus als außerhäusliches Arbeitszimmer qualifizieren.
Auch das zweite Konjunkturpaket der Bundesregierung enthält einige steuerliche und sozialrechtliche Komponenten.
Der Bundesfinanzhof sieht keine Möglichkeit eine doppelte Gewerbesteuerbelastung durch eine Teilwertzuschreibung zu vermeiden.
Mit sanftem Druck will die EU Steueroasen zu mehr Kooperation bewegen und hat damit in der Schweiz schon erste Erfolge erzielt.
Enthält die Rechnung keine Leistungsbeschreibung, mit der die abgerechnete Leistung eindeutig identifizierbar ist, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigern.
Der Krankengeldanspruch von freiwillig Versicherten richtet sich nach dem Einkommen des Vorjahres.
Die Frage nach ermäßigt besteuerter Lieferung oder voll besteuerter sonstiger Leistung beim Verkauf verzehrfertiger Speisen will das Bundesfinanzministerium nun beantworten.
Die Finanzverwaltung übernimmt die Auffassung des Bundesfinanzhofs, dass Umsatzsteuervorauszahlungen und -erstattungen regelmäßig wiederkehrende Ausgaben sind.
Der Verkauf eines Teilbetriebs führt dazu, dass in diesem Teilbetrieb angefallene Verluste später nicht mehr mit Gewinnen anderer Teilbetriebe verrechnet werden können.
Die Bildung einer Rückstellung für die Anpassung der EDV-Anlage für den Zugriff der Betriebsprüfer auf die elektronische Buchführung ist nicht zulässig.

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