Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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News



Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Obwohl die ausdrückliche Festschreibung des Abzugsverbots für die Kosten der ersten Berufsausbildung mit einer echten Rückwirkung verbunden ist, halten die Finanzgerichte die Änderung für verfassungsgemäß.
Auch durch die mehrmalige Verlängerung einer befristeten Zuweisung zu einer auswärtigen Tätigkeitsstätte wird daraus keine regelmäßige Arbeitsstätte.
Irrt sich das Finanzamt bei einer Anrufungsauskunft, darf es die entgangene Steuer nicht beim Arbeitnehmer einkassieren.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt ein rein privates Risiko ab und führt daher auch nicht anteilig zu Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
Die Finanzverwaltung hat die anhängigen Einsprüche zur 1 %-Regelung per Allgemeinverfügung abgewiesen.
Um ihre Rentenpläne zu finanzieren, hat die neugebildete Große Koalition die Senkung der Rentenbeiträge ab 2014 im Eilverfahren gestoppt.
Die Änderungen bei den Vorschriften zur doppelten Haushaltsführung fallen teilweise zu Gunsten und teilweise zu Lasten der Steuerzahler aus.
Die Regeln zu den Unterkunftskosten bleiben abgesehen von einer Beschränkung der ansetzbaren Kosten bei einer langfristigen Auswärtstätigkeit weitgehend unverändert.
In vielen Fällen können vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten während einer Auswärtstätigkeit künftig mit dem amtlichen Sachbezugswert angesetzt werden.
Neben kürzeren Mindestabwesenheitszeiten gibt es für Verpflegungsmehraufwendungen künftig nur noch zwei Stufen.

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