Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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News



Einkommensteuer - Immobilien

Die Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme gibt es erst, wenn diese abgeschlossen ist, was auch die vollständige Bezahlung der Rechnung voraussetzt.
Der Finanzausschuss des Bundestags hat das Jahressteuergesetz 2024 beraten und zahlreiche Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen.
Wer Grundbesitz in Schleswig-Holstein hat, kann über das neue Transparenzregister erfahren, wie hoch die Grundsteuer voraussichtlich ab 2025 ausfällt, wenn sich die Kommune an das Versprechen hält, den neuen Hebesatz so zu wählen, dass das Steueraufkommen nicht steigt.
Nachdem beim Finanzgericht Niedersachsen ein Musterverfahren zur Verfassungskonformität der neuen Grundsteuer in Niedersachsen anhängig ist, hat das Landesamt für Steuern das Ruhen entsprechender Einspruchsverfahren angeordnet.
Den Steuerbonus für Handwerkerleistungen gibt es nur, wenn dafür bereits eine Rechnung ausgestellt und die Leistung erbracht worden ist, weshalb Vorauszahlungen im Vorjahr vom Finanzamt in der Regel nicht anerkannt werden.
Die Ausgaben für die Sanierung eines schadstoffbelasteten Hauses können als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein, was im Fall eines Abrisses und Neubaus aber nur dann gilt, wenn dieser unvermeidlich war.
Kurz nach dem Referentenentwurf liegt schon der Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2024 vor.
Weil das Bundesmodell für die Grundsteuer keine Möglichkeit vorsieht, einen tatsächlich deutlich geringeren Verkehrswert nachzuweisen, hat der Bundesfinanzhof in zwei Fällen die Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerwertbescheids gewährt.
Weil das Bundesmodell für die Grundsteuer keine Möglichkeit vorsieht, einen tatsächlich deutlich geringeren Verkehrswert nachzuweisen, hat der Bundesfinanzhof in zwei Fällen die Aussetzung der Vollziehung des Grundsteuerwertbescheids gewährt.
Die Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags für eine nun steuerbefreite Photovoltaikanlage ist jedenfalls vorerst rechtens.

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