Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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News



Einkommensteuer - Ehepartner und Kinder

Aufwendungen für die Betreuung eines Familienangehörigen können nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Sachsen gibt seine steuerliche Bevorzugung der Elterngeld-Empänger auf Druck der anderen Bundesländer auf.
Auch ein Grenzgänger kann Anspruch auf Kindergeld in Deutschland haben - nämlich dann, wenn der Anspruch auf Kindergeld im Ausland wegen einer niedrigeren Altersgrenze erloschen ist.
Der Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 mit Änderungen für alle Steuerzahler liegt vor.
Zur Steuerpflicht von Tagesmüttern ab 2009 hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe nun eine Einigung erzielt.
Mit einem vorher eingeholten amtsärztlichen Attest sind auch Allergiebettzeug und -matratzen als außergewöhnliche Belastung abziehbar.
Ein Auslandsstudium des Kindes berechtigt auch dann nicht zu einem höheren Freibetrag, wenn die Ausbildung im Inland gar nicht angeboten wird.
Eine Ausgleichzahlung dafür, dass der andere Ehepartner auf nachehelichen Unterhalt verzichtet, gilt als Schenkung und ist damit schenkungsteuerpflichtig.
Krankenversicherungsbeiträge müssen spätestens ab 2010 in angemessener Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig sein.
Nachdem der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung geändert hat, lässt die Finanzverwaltung Mediationskosten generell nicht mehr als Scheidungskosten zum Steuerabzug zu.

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