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Petra Erbse.



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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Überstundenregelungen für Geschäftsführer

Für leitende Angestellte, also auch GmbH-Geschäftsführer gilt das Arbeitszeitgesetz nicht.

Bei leitenden Angestellten findet sich im Anstellungsvertrag häufig die Regelung, dass Überstunden in einem üblichen Umfang mit dem Gehalt abgegolten sind. Auch in Geschäftsführerverträgen finden sich solche Regelungen. Es wird häufig die Frage gestellt, ob eine solche Vereinbarung gültig ist.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Arbeitszeitgesetz nicht für leitende Angestellte gilt. Die tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden kann von leitenden Angestellten überschritten werden. Die Bezahlung der Überstunden richtet sich nach dem Anstellungsvertrag. Dieser kann bestimmen, dass leitende Angestellte oder Geschäftsführer verpflichtet sind, bei Bedarf Überstunden zu leisten. Mit diesem Personenkreis kann auch vereinbart werden, dass Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind.


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