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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
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über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Verfassungsmäßigkeit des Alterseinkünftegesetzes

Der Bundesfinanzhof hat eine Klage gegen die Verfassungsmäßigkeit des Alterseinkünftegesetzes abgewiesen.

Vor dem Bundesfinanzhof ist die Klage eines ehemaligen Rechtsanwalts gescheitert, der die Verfassungsmäßigkeit des Alterseinkünftegesetzes in Zweifel gezogen hatte. Der Bundesfinanzhof hat ausdrücklich erklärt, dass der Gesetzgeber mit der Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung die Grenzen seines weiten Gestaltungsspielraums nicht überschritten hat. Sofern nicht gegen das Verbot der Doppelbesteuerung verstoßen wird, ist gegen die Besteuerung der Renteneinkünfte verfassungsrechtlich nichts einzuwenden.


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