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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Doppelte Gewerbesteuerbelastung nach einer Teilwertzuschreibung

Der Bundesfinanzhof sieht keine Möglichkeit eine doppelte Gewerbesteuerbelastung durch eine Teilwertzuschreibung zu vermeiden.

Teilwertzuschreibungen nach einer ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung zählen auch dann zum gewerbesteuerpflichtigen Gewerbeertrag, wenn die Teilwertabschreibung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzugerechnet worden war. Der Bundesfinanzhof sieht keine Möglichkeit, diese steuerliche Doppelbelastung zum Beispiel durch eine Art negativer Hinzurechnung zu umgehen.


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