Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Freibetrag für Betriebsvermögen auch nach dem Tod

Auch nach dem Tod des Schenkers ist es möglich, den Freibetrag für Betriebsvermögen geltend zu machen.

Beim Erwerb von Betriebsvermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge kann der Erwerber nach dem Tod des Schenkers als Alleinerbe und Gesamtrechtsnachfolger die Erklärung über die Inanspruchnahme des Freibetrags für Betriebsvermögen abgeben. Das Recht zur Abgabe dieser Erklärung kann übertragen und vererbt werden.


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