Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Mittelbare Grundstücksschenkung durch zinsloses Darlehen

Überläßt der Schenker dem Beschenkten ein zinsloses Darlehen zum Erwerb eines bestimmten Grundstücks, kann insoweit eine mittelbare Grundstücksschenkung vorliegen.

Nicht nur bei der Überlassung von Barmitteln zum Erwerb eines bestimmten Grundstücks, sondern auch bei der Überlassung eines zinslosen Darlehens ist eine mittelbare Grundstücksschenkung anzunehmen.

Anders verhält es sich jedoch, wenn ein zum Erwerb eines Grundstücks hingegebenes, zinsloses Darlehen später erlassen wird. Hier scheidet bezüglich des erlassenen Darlehensbetrags die Annahme einer mittelbaren Grundstücksschenkung aus, da dieser Erlaß den ursprünglich vereinbarten Zuwendungsgegenstand nicht mehr beeinflussen könne. Das erlassene zinslose Darlehen ist jedoch nicht mit dem Nennwert, sondern nur mit dem über die vereinbarte Restlaufzeit abgezinsten Betrag der Schenkungsteuer zugrunde zu legen. Dieser Betrag ist dann als steuerpflichtiger Erwerb anzusetzen.


Newsletter abonnieren!