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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
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über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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News



Arbeitszimmer während des Erziehungsurlaubs

Aufwendungen für ein Arbeitszimmer während des Erziehungsurlaubs können als Werbungskosten abgezogen werden.

Im Erziehungsurlaub können Sie die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als (vorweggenommene) Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen. Voraussetzung ist, dass Sie während Ihres Erziehungsurlaubs das steuerlich anerkannte Arbeitszimmer für eine später beabsichtigte Wiederaufnahme der Beschäftigung anführen. Dabei ist es unbeachtlich, ob das Arbeitszimmer während des Erziehungsurlaubs beruflich, z.B. zu Weiterbildungszwecken, genutzt wurde. Sie können sich dabei auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen berufen (Aktenzeichen: 9 K 505/99).


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