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Petra Erbse.



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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Unterschrift im Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis muss nicht unbedingt vom Geschäftsführer oder Unternehmer unterschrieben werden. Auch ein Vorgesetzter kann die Unterschrift leisten.

Wer darf eigentlich ein Arbeitszeugnis unterschreiben? Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts muss ein Arbeitszeugnis nicht unbedingt die Unterschrift eines Geschäftsführers oder des Unternehmers tragen. Auch ein direkter Vorgesetzter kann das Zeugnis unterschreiben. Dann muss sich aber aus dem Zeugnis ergeben, dass derjenige, der die Unterschrift leistet, gegenüber dem Arbeitnehmer weisungsbefugt war. War der frühere Mitarbeiter unmittelbar der Unternehmensleitung unterstellt, so muss auch ein Mitglied der Unternehmensleitung das Zeugnis unterschreiben.


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