Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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News



Doppelte Haushaltsführung mit Ehegatte

Eine doppelte Haushaltsführung berechtigt auch dann zum Werbungskostenabzug, wenn der Ehegatte an den Beschäftigungsort mitkommt.

Für bis zu zwei Jahre können Sie die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen als Werbungskosten steuermindernd geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist ist zwar weiterhin ein Werbungskostenabzug möglich, aber nur dann, wenn Sie Ihren beruflichen Zweitwohnsitz an einen anderen Ort verlegen.

Das Finanzgericht Brandenburg hat entschieden, dass der Werbungskostenabzug auch dann möglich ist, wenn Ihr Ehegatte - ob berufstätig oder nicht - an den Zweitwohnsitz mitkommt. Allerdings muss für die Anerkennung der Mittelpunkt des Lebensinteresses Ihres Ehegatten zweifelsfrei weiterhin am Hauptwohnsitz liegen.


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