Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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News



Arbeitnehmer-Zuzahlung für Sonderausstattung im Firmen-Pkw

Zuzahlungen des Arbeitnehmers für Sonderausstattungen eines überlassenen Firmen-Pkws sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Pkw den beruflichen Erfordernissen entsprach.

Zuzahlungen, die ein Arbeitnehmer für ein von seinem Arbeitgeber gestelltes Fahrzeug wegen einer gewünschten Sonderausstattung des Fahrzeugs leistet, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn dem Arbeitnehmer ein für die beruflichen Zwecke ausreichend bemessenes Fahrzeug zur Verfügung stand. In diesem Fall ist die Zuzahlung des Arbeitnehmers nicht durch betriebliche, sondern überwiegend durch persönliche Motive geprägt. Eine Aufteilung in einen beruflich und einen privat veranlassten Teil ist auf Grund fehlender objektiver Merkmale meist nicht möglich. Folglich scheidet ein Werbungskostenabzug aus.


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