Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Längere S-Bahn-Strecke erhöht nicht die Entfernungspauschale

Auch wenn die S-Bahn-Trasse eine längere Linienführung hat, gilt die kürzeste Straßenverbindung als Grundlage für die Berechnung der Entfernungspauschale.

Ein Arbeitnehmer wollte für die Berechnung der Entfernungspauschale den Streckenverlauf der S-Bahn-Trasse zugrunde legen, weil sich dabei ein höherer Betrag ergibt als bei Verwendung der kürzesten Straßenverbindung. Zwar kann auch eine andere Strecke zugrunde gelegt werden, wenn diese verkehrsgünstiger ist und regelmäßig vom Arbeitnehmer genutzt wird. Diese Ausnahme gilt aber nach Ansicht des Finanzgerichts Baden-Württemberg gerade nicht für öffentliche Verkehrsmittel. Der Gesetzgeber habe mit dieser Ausnahmeregelung nicht bezweckt, die ohnehin bestehende Subventionswirkung bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch Einbeziehung von Umwegstrecken noch zu verstärken.


Newsletter abonnieren!