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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Notwendiger Inhalt eines Gewinnabführungsvertrags

Erneut stellt sich ein Finanzgericht bei den notwendigen Inhalten eines Gewinnabführungsvertrags gegen die rigide Haltung des Bundesfinanzhofs.

Zum zweiten Mal stellt sich das Finanzgericht Köln gegen die Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs, indem es eine steuerliche Organschaft auch dann anerkennt, wenn der Gewinnabführungsvertrag keine ausdrückliche Regelung zur Verlustübernahme enthält. Da die Verlustübernahme zivilrechtlich gesetzlich vorgeschrieben ist, komme sie ohnehin zur Anwendung, unabhängig davon, ob sie im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist oder nicht. Würde man daher diese rechtlich und wirtschaftlich gleichen Sachverhalte steuerlich unterschiedlich behandeln, läge ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vor. Nun muss der Bundesfinanzhof entscheiden, ob er sich diesmal von dieser Sichtweise überzeugen lassen will.


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