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Petra Erbse.



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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Goldanleihen verlieren ihren Steuervorteil

Per Verwaltungsanweisung unterwirft das Bundesfinanzministerium Gold- und andere Rohstoffanleihen ebenfalls der Abgeltungsteuer.

Gold erfreut sich nicht erst seit der Finanzkrise großer Beliebtheit, hat aber dadurch bisher ungekannte Preisniveaus erklommen. Bisher haben die Anbieter von Investmentprodukten damit geworben, dass Goldanleihen nach einem Jahr Haltefrist genauso steuerfrei sind wie der Kauf und Verkauf echten Goldes. Damit ist es nun vorbei, denn in seinem Schreiben zur Abgeltungsteuer legt das Bundesfinanzministerium eindeutig fest, dass Inhaberschuldverschreibungen auf Gold oder einen anderen Rohstoff unter die Abgeltungsteuer fallen.


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