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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
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über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Erbschaftsteuer auf Termfix-Lebensversicherungen

Die Erbschaftsteuer auf eine Lebensversicherung mit festem Auszahlungstermin ist mit dem Tod des Erblassers fällig und nicht erst bei der Auszahlung des Versicherungsvertrags.

Termifx-Versicherungen sind eine Unterart der Kapitallebensversicherung mit einem beim Vertragsabschluss festgelegten Auszahlungstermin. Wenn die versicherte Person (Versicherungsnehmer und Erblasser) vor diesem Fälligkeitstermin stirbt, wird die Versicherung bis zur Fälligkeit beitragsfrei. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass die Erbschaftsteuer bei solchen Versicherungen bereits beim Tod des Erblassers entsteht und nicht erst mit dem späteren Fälligkeitstermin. Das Versicherungsunternehmen muss daher das Finanzamt zum Todestag des Erblassers über die Versicherung informieren.


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