Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Einlagewert eines überlassenen Wirtschaftsguts

Für ein Wirtschaftsgut, dass Ihnen Ihr früherer Arbeitgeber beim Ausscheiden zu einem verbilligten Kaufpreis überlässt, und das Sie in einen neuen Betrieb einbringen, können Sie außer dem Kaufpreis noch weiteren Anschaffungsaufwand steuerlich geltend machen.

Überlässt Ihr Arbeitgeber Ihnen beim Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis ein Wirtschaftsgut zu einem verbilligten Kaufpreis, das Sie in einen neu eröffneten Betrieb einbringen, dann können Sie unter Umständen neben dem Kaufpreis noch zusätzlichen Anschaffungsaufwand aktivieren.

Notwendig ist dafür, dass Sie für die Verbilligung auf andere mögliche Ansprüche aus dem Dienstverhältnis verzichtet haben. Allein aus dem Umstand, dass Ihnen durch die verbilligte Überlassung ein geldwerter Vorteil zufließt, kann nicht geschlossen werden, dass in dieser Höhe auch Aufwendungen für die Anschaffung des Wirtschaftsgutes vorliegen. Von Ihnen gemacht Aufwendungen setzen eine Vermögensbelastung voraus. An einer solchen Vermögensbelastung fehlt es dann, wenn die verbilligte Überlassung des Wirtschaftsgutes nicht auf vermögenswerte andere Ansprüche von Ihnen angerechnet werden.


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