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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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News



Beschränkter Abzug von Kinderbetreuungskosten

Wegen eines Musterverfahrens wird die Steuer in Hinsicht auf die beschränkte Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten nur noch vorläufig festgesetzt.

Beim Bundesfinanzhof ist jetzt ein Musterverfahren zum Abzug von Kinderbetreuungskosten anhängig. Die Kläger wollen prüfen lassen, ob die Abzugsbeschränkung verfassungsgemäß ist. Die Finanzverwaltung hat diesen Punkt bereits in ihren Katalog der Vorläufigkeitsvermerke aufgenommen. Soweit Sie auch von der Abzugsbeschränkung betroffen sind, sollten Sie daher prüfen, ob auch Ihr Steuerbescheid den Vorläufigkeitsvermerk enthält und andernfalls Einspruch mit Hinweis auf das Verfahren einlegen.


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