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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Rückstellung für Pensionsleistungen

Die Einbeziehung von Gewinntantiemen in Pensionsansprüche verhindert generell die Bildung einer Rückstellung.

Gemäß dem Gesetz darf eine Rückstellung für Pensionsverpflichtungen nicht gebildet werden, wenn die Pensionszusage Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht. Das ist für alle Gewinntantiemen der Fall, die nach Erteilung der Pensionszusage entstehen, und nicht nur für die Tantiemen, die erst nach dem jeweiligen Bilanzstichtag entstehen.


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