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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Erbauseinandersetzung als Nachlassverbindlichkeit

Auch Kosten der Grundstücksbewertung sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig.

Kosten für die Erbauseinandersetzung sind als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Dass dazu auch die Kosten für die Bewertung der im Nachlass enthaltenen Grundstücke durch Sachverständige gehören, hat der Bundesfinanzhof bestätigt.


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