Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Darlehensverträgen zwischen Angehörigen

Für die Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen spielt es keine Rolle, ob kurze Zeit nach der Darlehensgewährung noch eine Schenkung stattfand.

Immer wieder gibt es Schwierigkeiten bei der ertragsteuerlichen Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen. Besonders problematisch ist es, wenn kurze Zeit nach der Darlehensgewährung noch eine Schenkung stattfand.

Die bisherige Verwaltungsauffassung vermutete dann grundsätzlich eine Abhängigkeit zwischen Darlehen und Schenkung. Diese Vermutung wurde auch nicht dadurch widerlegt, dass die Vereinbarung von Schenkung und Darlehen in mehreren Urkunden festgehalten war.

Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass allein in der Kürze der zwischen Schenkung und Darlehensgewährung liegenden Zeit keine unwiderlegbare Vermutung für eine gegenseitige Abhängigkeit beider Verträge liegt. Ob tatsächlich eine gegenseitige Abhängigkeit beider Verträge vorliegt, ist anhand der gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen.


Newsletter abonnieren!