Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Schuldzinsenzuordnung bei Eigentumswohnungen

Sie haben die Möglichkeit bei einer selbstgenutzten und einer vermieteten Eigentumswohnung die Schuldzinsen der vermieteten Wohnung zuzuordnen.

Wenn Sie Eigentümer einer selbstgenutzten und einer vermieteten Wohnung in einem Gebäude sind, können Sie den Großteil Ihrer aufgenommenen Fremdmittel und die Schuldzinsen der fremdvermieteten Wohnung zuordnen. Voraussetzung ist dabei, dass im Grundbuch für die vermietete Wohnung auf dem zugehörigen Wohnungsblatt ein Darlehen eingetragen ist. Die Rechtsgrundsätze für Doppelhäuser, die eine Aufteilung der Kosten nach Wohn- und Nutzfläche vorsehen, sind hier nicht anzuwenden, da Eigentumswohnungen sonderrechtsfähig sind und selbständig am Rechtsverkehr teilnehmen.


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