Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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News



Pflichtteilsverzicht gegen Zahlung der Eltern

Eine monatliche Zahlung als Gegenleistung für den Pflichtteilsverzicht eines Kindes ist einkommensteuerfrei.

Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche und erhält es dafür im Gegenzug von den Eltern wiederkehrende Zahlungen, dann ist das weder ein entgeltlicher Leistungsaustausch noch eine Kapitalüberlassung des Kindes an die Eltern. Demzufolge ist in den wiederkehrenden Zahlungen auch kein Zinsanteil enthalten, sodass sie weder ganz noch mit einem Zins- oder Ertragsanteil der Einkommensteuer unterliegen. Im Gegenzug sind natürlich die Zahlungen der Eltern weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig.


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