Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Unterhalt an im Ausland lebende Angehörige

Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige sind als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Angehörige sind als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Einschränkende Voraussetzung ist, dass Sie nach Deutschem Recht zum Unterhalt auch verpflichtet sind. Es kommt für diese Frage also nicht darauf an, ob zivilrechtlich außerhalb der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Unterhaltsverpflichtung besteht.


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