Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Finanzamt rechnet falsch bei der Entfernungspauschale

Ein Softwarefehler kann dazu führen, dass die Entfernungspauschale bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und unterschiedlich langen Wegstrecken nicht vollständig berücksichtigt wird.

Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist die Entfernungspauschale auf 4.500 Euro pro Jahr beschränkt. Dieser Jahreshöchstbetrag wird in der aktuellen Programmversion der Finanzverwaltung anscheinend fehlerhaft in Tageshöchstbeträge umgerechnet. Fährt der Steuerzahler das ganze Jahr dieselbe Strecke, ergeben sich daraus keine Auswirkungen.

Anders sieht es aus, wenn innerhalb eines Jahres zum Beispiel wegen eines neuen Jobs oder eines Umzugs unterschiedlich lange Wegstrecken anfallen. Die fehlerhafte Programmierung soll zwar wieder geändert werden, weil es gesetzlich nur einen Jahres-, aber keinen Tageshöchstbetrag gibt, aber natürlich wird es noch einige Zeit dauern, bis die erforderlichen Programmkorrekturen umgesetzt sind. Bis es soweit ist, sollten Sie beim Finanzamt Einspruch einlegen und gegebenenfalls eine genaue Berechnung der Pendlerpauschale anfordern.


Newsletter abonnieren!