Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Ausbildung mit zwischenzeitlicher Erwerbstätigkeit

Ein ausbildungswilliges Kind mit zwischenzeitlicher Erwerbstätigkeit ist nicht kindergeldberechtigt.

Wenn Ihr Kind eine Berufsausbildung abgebrochen hat, es sich sogleich um eine weitere Berufsausbildung bemüht, aber in der Zeit bis zu deren Beginn eine geregelte Erwerbstätigkeit ausübt, besteht kein Anspruch auf Kindergeld. Ihr Kind ist nämlich nicht als ausbildungswillig zu berücksichtigen, da der Wille, demnächst eine Ausbildung aufzunehmen, von dem Willen, erst einmal berufstätig zu sein, überlagert wird.


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