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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Grundlage für die Umsatzsteuer auf die Privatnutzung eines Pkws

Die Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung, nach der die Besteuerung der Privatnutzung nach der 1 %-Regelung auch als Grundlage für die Umsatzsteuer für die Nutzungsentnahme dienen kann, gilt nur ganz oder gar nicht.

Nach einer Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung kann ein Unternehmer bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der Privatnutzung seines Firmenwagens vom Wert der Nutzungsentnahme nach der 1 %-Regelung ausgehen und von diesem Wert für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten einen pauschalen Abschlag von 20 % vornehmen. Diese Vereinfachungsregelung ist eine einheitliche Schätzung, die von einem Unternehmer nur insgesamt oder gar nicht in Anspruch genommen werden kann, meint der Bundesfinanzhof. Der Unternehmer darf daher nicht vom ertragsteuerlichen Wert der Nutzungsentnahme nach der 1 %-Regelung ausgehen und dann den prozentualen Abschlag für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten anhand der tatsächlichen Kosten ermitteln.


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