Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Halbabzugsverbot bei geringfügigen Einnahmen

Auch wenn nur minimale Einkünfte aus einem GmbH-Anteil erzielt wurden, greift bereits das Halbabzugsverbot für Verluste aus diesem Anteil.

Das Halbabzugsverbot für Verluste aus der Veräußerung eines GmbH-Anteils greift auch dann ein, wenn durch die Beteiligung nur geringfügige Einnahmen erzielt wurden, die zur Hälfte steuerfrei sind. Allerdings ist es möglich, dass der Bundesfinanzhof in dieser Frage noch anders entscheidet, denn dort ist jetzt die Revision gegen diese Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf anhängig. Bestehen gar keine Einnahmen aus der Beteiligung, hat der Bundesfinanzhof das Halb- bzw. Teilabzugsverbot bisher wiederholt zurück gewiesen (siehe auch "Halb-/Teilabzugsverbot" im Beitrag zum Jahressteuergesetz 2010). Geklagt hatte ein GmbH-Gesellschafter, der seine Anteile für rund 36.000 Euro erworben und im Rahmen der Liquidation wieder für 1 Euro verkauft hatte.


Newsletter abonnieren!