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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Aufwendungen für ein außerhäusliches Arbeitszimmer

Ein baulich abgetrenntes Arbeitszimmer im eigenen Haus wird nicht von der Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer erfasst.

Die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer gilt nicht für einen Büroraum, der baulich so vom Wohnbereich getrennt ist, dass das Büro von der Wohnung aus nur über einen Bereich erreichbar ist, der auch von fremden Personen genutzt wird. Das Finanzgericht Köln hat damit einem Ehepaar Recht gegeben, das in seinem Zweifamilienhaus einen Raum samt WC für die Verwaltung seines Immobilienvermögens abgeteilt hatte.


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