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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
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über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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News



Beförderung per Skilift

Das Finanzgericht Niedersachsen liefert ein winterliches Urteil zum Schmunzeln.

Passend zur Jahreszeit liefert ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen den Beweis, dass es im deutschen Steuerrecht keinen Sachverhalt gibt, der nicht irgendwie geregelt oder zumindest regelbar wäre. Das Gericht hatte nämlich entschieden, dass die Beförderung mit einem Skilift in einer geschlossenen Halle verbunden mit der Möglichkeit zur Abfahrt keine Personenbeförderung ist, die bei Strecken unter 50 Kilometer dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt, sondern eine voll steuerpflichtige einheitliche Leistung eigener Art.


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