Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Fehlende Steuernummer kostet den Vorsteuerabzug

Ein Unternehmer, der noch keine Steuernummer erhalten hat, muss diese notfalls gerichtlich einklagen, anstatt das Aktenzeichen des Finanzamts als Steuernummer in der Rechnung auszuweisen.

Enthält eine Rechnung nur eine Zahlen- und Buchstabenkombination statt der dem leistenden Unternehmer erteilten Steuernummer, kann der Leistungsempfänger vorbehaltlich einer Rechnungsberichtigung keinen Vorsteuerabzug geltend machen. So entschied der Bundesfinanzhof im Fall einer Rechnung, in der der ausstellende Unternehmer anstelle der Steuernummer das Aktenzeichen des Finanzamts aus dem Antrag auf Erteilung einer Steuernummer angegeben hatte. Der Unternehmer hätte eben seinen gesetzlichen Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer gegenüber dem Finanzamt gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen müssen, meint der Bundesfinanzhof.


Newsletter abonnieren!