Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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News



Gewerbesteuerpflicht einer Freiberuflergesellschaft

Eine GmbH & Co. KG kann wegen der fehlenden Freiberufler-Eigenschaft der beteiligten GmbH nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen.

Ein Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf macht die GmbH & Co. KG für Freiberufler uninteressant. Die Richter meinen nämlich, dass alle Gesellschafter die Merkmale eines freien Berufes erfüllen müssen, damit die Einkünfte gewerbesteuerfrei sind. Erfüllt auch nur ein Gesellschafter diese Voraussetzungen nicht, dann erzielen alle Gesellschafter Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Da die GmbH nun einmal kein Freiberufler sein kann, sind somit alle natürlichen Personen, die an der KG beteiligt sind, automatisch ebenfalls von der Gewerbesteuerfreiheit ausgenommen. Dass die GmbH weder zur Geschäftsführung in der KG befugt ist noch am Gewinn beteiligt wird, ändert an dieser Sichtweise nichts.


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