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Petra Erbse.



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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Ablösung eines Erbbaurechts

Dient die Ablösung eines Erbbaurechts dazu, ein neues Erbbaurecht mit höheren Erbbauzinsen zu gewähren, sind die damit verbundenen Kosten sofort als Werbungskosten abziehbar.

Die Abfindung eines Mieters für die Räumung der Wohnung führt zu Werbungskosten, wenn sie dem Zweck dient, die Wohnung zu besseren Konditionen neu zu vermieten. Analog dazu hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass auch die Ablösung eines Erbbaurechts zu sofort abziehbaren Werbungskosten führt, wenn sie dem Abschluss eines neuen Erbbauvertrags mit höheren Erbbauzinsen dient.


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