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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
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über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Vorsteuerabzug aus Reisekosten

Für den Vorsteuerabzug aus Reisekosten bestehen inzwischen klare Regeln.

Für den Vorsteuerabzug aus Reisekosten bestehen inzwischen klare Regeln. Die folgenden vier Möglichkeiten bestehen für den Vorsteuerabzug:

  1. Ein Unternehmer kann aus Rechnungen für Übernachtungen den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, wenn die Rechnung auf das Unternehmen ausgestellt ist.

  2. Ein Unternehmer kann aus Verpflegungskosten, die durch Rechnungen belegt sind, einen Vorsteuerabzug geltend machen.

  3. Ein Unternehmen kann aus einer Übernachtungsrechnung eines Mitarbeiters den Vorsteuerabzug geltend machen, wenn die Rechnung auf das Unternehmen ausgestellt ist.

  4. Aus Kleinbetragsrechnungen kann der Vorsteuerabzug auch dann gewährt werden, wenn darin der Unternehmer nicht bezeichnet ist.

Einen Vorsteuerabzug aus Reisekostenpauschbeträgen, Fahrtkosten und Umzugskosten lässt die Finanzverwaltung weiterhin nicht zu.


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