Vorsteuerabzug aus Reisekosten
Für den Vorsteuerabzug aus Reisekosten bestehen inzwischen klare Regeln.
Für den Vorsteuerabzug aus Reisekosten bestehen inzwischen klare Regeln. Die folgenden vier Möglichkeiten bestehen für den Vorsteuerabzug:
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Ein Unternehmer kann aus Rechnungen für Übernachtungen den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen, wenn die Rechnung auf das Unternehmen ausgestellt ist.
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Ein Unternehmer kann aus Verpflegungskosten, die durch Rechnungen belegt sind, einen Vorsteuerabzug geltend machen.
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Ein Unternehmen kann aus einer Übernachtungsrechnung eines Mitarbeiters den Vorsteuerabzug geltend machen, wenn die Rechnung auf das Unternehmen ausgestellt ist.
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Aus Kleinbetragsrechnungen kann der Vorsteuerabzug auch dann gewährt werden, wenn darin der Unternehmer nicht bezeichnet ist.
Einen Vorsteuerabzug aus Reisekostenpauschbeträgen, Fahrtkosten und Umzugskosten lässt die Finanzverwaltung weiterhin nicht zu.