Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Überlassung von Wohnungen mit reduzierten Nebenkosten

Verzichtet der Arbeitgeber bei Dienstwohnungen für Arbeitnehmer auf einen Teil der Nebenkosten, liegt nicht automatisch eine verbilligte Überlassung vor.

Wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Wohnungen überlässt und dabei die Nebenkosten teilweise oder ganz erlässt, ist das nicht automatisch eine verbilligte Überlassung, wie der Bundesfinanzhof meint. Die liegt erst dann vor, wenn die Miete zuzüglich der abgerechneten Nebenkosten die ortsübliche Warmmiete unterschreitet. Als ortsüblich gilt dabei auch der niedrigste Wert, den der lokale Mietspiegel für eine vergleichbare Wohnung ausweist.

Liegt dann trotzdem eine verbilligte Vermietung vor, führt das noch nicht automatisch zu einem steuerpflichtigen Sachbezug. Ein gewichtiges Indiz ist für den Bundesfinanzhof, in welchem Umfang der Arbeitgeber vergleichbare Wohnungen zu gleichen Konditionen auch an fremde Dritte vermietet. Bleibt selbst dann noch ein Sachbezug, kann der trotzdem Steuerfrei sein, wenn er unter der Freigrenze für Sachbezüge von 44 Euro im Monat liegt, oder wenn es sich bei Arbeitgebern mit entsprechendem Tätigkeitsfeld um Personalrabatt handelt.


Newsletter abonnieren!