Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

1
/
3
/

News



Absenkung der Beteiligungsgrenze bei Einlagen und Einbringungen

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze im Jahr 1999 will die Finanzverwaltung nun auch auf Einlagen und Einbringungen anwenden.

Für die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze bei der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft von 25 % auf 10 % im Jahr 1999 sieht das Bundesverfassungsgericht eine verfassungswidrige Rückwirkung, soweit auch ältere Wertsteigerungen erfasst werden. Wertsteigerungen, die bis zur Verkündung des Gesetzes entstanden sind, müssen steuerfrei bleiben, falls sie nach der alten Rechtslage steuerfrei hätten realisiert werden können. Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts will die Finanzverwaltung nun ebenso für Einlagen und Einbringungen anwenden und hat dazu ein ausführliches Schreiben veröffentlicht, in dem die praktische Anwendung der Entscheidung auf Einlagen und Einbringungen geregelt wird.


Newsletter abonnieren!