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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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News



Teilwertabschreibung auf Aktien

Der Bundesfinanzhof präzisiert seine Rechtsprechung zur Teilwertabschreibung auf Aktien und kippt die rigiden Anforderungen der Finanzverwaltung.

Noch einmal hat sich der Bundesfinanzhof mit der Teilwertabschreibung auf Aktien befasst und seine Rechtsprechung dazu präzisiert. Von den rigiden Vorgaben der Finanzverwaltung hält der Bundesfinanzhof dabei wenig: Statt eines Kursverlusts von mindestens 40 % fordert der Bundesfinanzhof für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung lediglich, dass der Kursverlust zum Bilanzstichtag die Bagatellgrenze von 5 % überschreitet. Auf die Kursentwicklung nach dem Bilanzstichtag kommt es nicht an.


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