Herzlich Willkommen


bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Gemischte Schenkung durch Übernahme neuer Stammeinlagen

Bei der Übernahme von Geschäftsanteilen, deren Wert die Einlage übersteigt, liegt eine gemischte Schenkung vor.

Übernehmen Sie im Zuge einer Kapitalerhöhung einer GmbH neue Geschäftsanteile, deren gemeiner Wert die jeweils zu leistende Einlage übersteigt, und müssen Sie keinerlei weitere Verpflichtungen eingehen, so sind Sie mit der Eintragung ins Handelsregister bereichert. Diese Bereicherung erfolgt auf Kosten der Altgesellschafter und beruht auf einer Zuwendung der Altgesellschafter. Diese Zuwendung unterliegt der Schenkungsteuer. Die Leistung der Einlagen stellt Erwerbsaufwand dar.


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