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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Regelmäßige Arbeitsstätte eines Leiharbeitnehmers

Nicht jeder Leiharbeitnehmer kann sich auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs berufen, dass ein Leiharbeitnehmer keine regelmäßige Arbeitsstätte hat.

Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hat ein Leiharbeitnehmer eigentlich keine regelmäßige Arbeitsstätte und kann damit die vollen Fahrtkosten statt nur der Entfernungspauschale ansetzen. Das gilt aber nach Meinung des Finanzgerichts Düsseldorf nicht für einen Leiharbeitnehmer, der dauerhaft bei einem konzernverbundenen Unternehmen eingesetzt wird. Die Frage liegt jetzt in der Revision dem Bundesfinanzhof vor.


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