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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



Ich begrüße Sie herzlich auf meiner
Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
info@steuerberatung-erbse.de

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Asbestsanierung als außergewöhnliche Belastung

Aufwendungen für eine Asbestsanierung können als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.

Aufwendungen für Asbest-Sanierungsmaßnahmen an einem selbstgenutzten Einfamilienhaus können Sie als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass Sie vor der Durchführung der entsprechenden Maßnahmen ein amtliches Gutachten haben erstellen lassen, das eine konkrete Gesundheitsgefahr für Sie und Ihre Familie durch eindringende Asbestfasern nachweist.


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