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bei der Steuerberatungskanzlei
Petra Erbse.



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Webseite und lade Sie ein, sich auf
den folgenden Seiten über meine
Steuerberatungskanzlei, mein
Dienstleistungsangebot und
über mich zu informieren.


PETRA ERBSE

Steuerberaterin
Diplom Kauffrau (FH)

An der Kälberweide 18
82299 Türkenfeld

Tel.: 0 81 93 – 36 39 95 0
Fax: 0 81 93 – 36 39 95 9
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Beteiligungsgrenze von 1 % ist verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof hat keine ernstlichen Zweifel, dass die 1 %-Grenze für Beteiligungen, ab der ein Veräußerungsgewinn unter die Steuerpflicht fällt, verfassungsgemäß ist.

Die 1 %-Grenze für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, oberhalb der der Veräußerungsgewinn beim Verkauf der Anteile zu den Gewerbeeinnahmen zählt, hält der Bundesfinanzhof für verfassungsgemäß. Dem Kläger bleibt nun noch die Möglichkeit, beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde einzureichen, auch wenn die Erfolgsaussichten eher durchwachsen sind.


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